Fragen + Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Kindertagespflege, die auf die Regelungen und Abläufe in der Stadt Bremen zutreffen. Für allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Deutschland empfehlen wir Ihnen die Webseite des Bundesministeriums .

Wie bekommt mein Kind einen Platz in der Kindertagespflege?

Die Vermittlungsberatung ist in Bremen regional organisiert. Eltern können sich entweder über 0421-95 88 200 verbinden lassen oder Ihre regionale Ansprechpartnerin unter Kontakte finden. Teilen Sie der zuständigen PiB-Beraterin Ihren Betreuungsbedarf mit: den Umfang und gewünschte Betreuungszeiten, das Stadtgebiet und besondere Anforderungen, dann erstellt diese das Profil für eine geeignete Kindertagespflegestelle. In telefonischer oder persönlicher Beratung wird auch über die beste Betreuungsform für das Kind, die Kosten und das weitere Vermittlungsverfahren gesprochen.

Die PiB-Fachkraft nennt Eltern anhand der zentralen Datenbank geeignete freie Plätze, die Kindertagespflegepersonen gemeldet haben. Wenn ein geeigneter freier Betreuungsplatz gefunden ist, machen die Eltern den Kontakt mit der Kindertagespflegeperson und klären den Inhalt des Betreuungsvertrags dort. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Die PiB-Kindertagespflege ist der zuständige Fachdienst, der auch Empfehlungen für die Pflegeerlaubnis durch die Stadt ausspricht und Qualitätsstandards sicherstellt. 

Was ist ein Betreuungsvertrag?

Bei einem Betreuungsvertrag handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern. Er beschreibt den Rahmen der Betreuungsleistung wie Ort und Umfang der Betreuung, Zusatzabsprachen und Beiträge, Urlaubs- und Vertretungsregelungen, Betreuung im Krankheitsfall des Kindes, Kündigungsfristen etc. Ein Betreuungsvertrag ist die Grundlage für ein offizielles Betreuungsverhältnis und entsprechende Förderungs- und Versicherungsleistungen. Dieses Muster (LINK PDF KHS KTP Muster Betreuungsvertrag) stellt PiB gGmbH bremischen Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.

Wie schnell kann die PiB-Kindertagespflege einen Platz für mein Kind finden?

Die Dauer einer Vermittlung ist abhängig von der gewünschten Region, den gesuchten Betreuungszeiten und der Saison. Grundsätzlich gilt, dass die Suche in zentralen Stadtteilen länger dauern kann – aber nicht muss. Letztlich müssen das pädagogische Angebot und die Betreuungssituation zum Kind passen. Deshalb sind allgemeine Aussagen schwierig.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kindertagespflege ist finanziell der Betreuung in Einrichtungen gleichgestellt. Das heißt, im Rahmen der Beitragssatzung der Stadt Bremen können berufstätige, arbeitssuchende oder in Ausbildung befindliche Eltern einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuung im Rahmen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen. Der Antrag geht an die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Bei der Antragstellung berät die PiB-Kindertagespflege.

Der Umfang der Bezuschussung wird einkommensabhängig gewährt. Der gängige Betreuungssatz und der entsprechende Zuschuss lassen sich anhand der Beitragssatzung der Stadt Bremen ablesen. Neben den Betreuungskosten können Kindertagespflegepersonen Zusatzbeiträge für besondere Leistungen erheben. Dabei handelt es sich in der Regel um biologische Ernährung und/ oder spezielle Förderangebote, die im Betreuungsvertrag enthalten sind.  

Was, wenn die Betreuungsperson meines Kindes krank wird?

Verschiedene Vertretungsmodelle garantieren der Kindertagespflegeperson die Finanzierung einer Vertretungskraft an 15 Krankheitstagen pro Jahr. Die Kosten dafür übernimmt die Stadt Bremen. Kindertagespflegepersonen sind angehalten, eigene Vertretungskräfte zu benennen. Bei längerer Krankheit unterstützt die PiB-Fachberatung die Lösungsfindung.

Kann mein behindertes Kind in Kindertagespflege betreut werden?

Für Kinder mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ist die heilpädagogische Kindertagespflege eine Betreuungsmöglichkeit.

Was bietet die PiB-Kindertagespflege den Eltern?

Neben der Erstberatung und Vermittlung leistet die PiB-Kindertagespflege Beratung während des laufenden Kindertagespflegeverhältnisses. Die PiB-Kindertagespflege spricht als zentraler bremischer Fachdienst auch die Empfehlung für die Pflegeerlaubnis aus und stellt Qualitätsstandards sicher. Dies geschieht durch Hausbesuche und individuelle Beratungsgespräche sowie durch Angebote zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen. 

Was bietet Kindertagespflege im Vergleich zu privater Betreuung?

Die Stadt Bremen hat den Fachdienst PiB-Kindertagespflege mit dem Ausbau der Qualität der Betreuungsleistung und der Einhaltung der Rahmenbedingungen beauftragt. Die Kindertagespflege folgt Qualitätsstandards und Regelungen. Die Fachaufsicht darüber liegt bei der regional organisierten PiB-Kindertagespflege. Jede Bremer Tagespflegeperson arbeitet mit einer PiB-Fachberaterin zusammen, um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten und die Betreuung so leisten zu können, dass die Pflegeerlaubnis erteilt und erneuert werden kann. Die Pflegeerlaubnis gilt für maximal fünf Kinder, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Sie ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass die Unfallversicherung greift, denn Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Auch bezuschusst die Stadt Kosten für Kinderbetreuung nur, wenn sie durch anerkannte Tagespflegepersonen erfolgt. 

Kann die Kindertagespflege auch bei Eltern im Haus stattfinden?

Prinzipiell ist Kindertagespflege im Haushalt der Eltern möglich. Allerdings dürfen dort keine weiteren Kinder etwa befreundeter Familien mitbetreut werden. Eine Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wurde umgangssprachlich oft als „Kinderfrau" bezeichnet. Heute nennen wir dieses Modell die mobile Kindertagespflege. Wenn Sie sich für dieses Betreuungsmodell interessieren, sprechen Sie am besten die für Sie zuständige regionale Fachberatung an. Dies gilt auch für eine Betreuung in der externen Kindertagespflege oder wenn Ihr Kind eine besondere Förderung benötigt.

Was sind die Qualitätsstandards, an denen PiB sich für die Kindertagespflege orientiert?

PiB legt in den Bereichen Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung folgende Kriterien zugrunde:

Betreuung, Erziehung, Bildung:

  • Die Betreuung des Kindes ist geprägt von einer positiven, herzlichen Beziehung zwischen Kind und Tagespflegeperson. Die Tagespflegeperson achtet die Persönlichkeit und die Rechte des Kindes.
  • Die Tagespflegeperson bietet dem Kind einen fest strukturierten Tagesablauf. Sie vermittelt ihm Geborgenheit und  Sicherheit und sorgt für eine ausgewogene Ernährung und für das körperliche Wohlbefinden des Kindes.
  • Die Tagespflegeperson kennt die Lebensverhältnisse des Kindes und seiner Familie und knüpft bei der Erziehung und Bildung des Kindes daran an und ergänzt diese.
  • Tagespflegeperson und Eltern kooperieren zum Wohl des Kindes, informieren sich über wesentliche Ereignisse und stimmen sich ab.
  • Der Übergang in die Kindertagespflege wird von der Tagespflegeperson und den Eltern so gestaltet, dass eine angemessene Eingewöhnung für das Kind stattfinden kann.

Qualifizierung von Tagespflegepersonen:

  • Vor Aufnahme der Tagespflegetätigkeit durchlaufen alle Interessenten einen umfangreichen Eignungsprüfungsprozess. Nach der erfolgreichen Prüfung absolviert die Tagespflegeperson einen Qualifizierungskurs im Umfang von 180 Unterrichtsstunden beim Paritätischen Bildungswerk. Bei der Durchführung des Qualifizierungskurses richten wir uns inhaltlich und methodisch nach dem Bildungsplan des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
  • Die Tagespflegeperson wird in regelmäßigen Hausbesuchen durch die regionale Fachberaterin begleitet. Gemeinsam wird an der Umsetzung der Qualitätsstandards gearbeitet.
  • Die Tagespflegeperson nimmt fortlaufend an Weiterbildungskursen teil.
  • Die Vernetzung von Tagespflegepersonen wird unterstützt durch das Angebot von Austausch- und Beratungsgruppen, die von PiB organisiert und begleitet werden.

Wir beraten Sie gerne.

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