Was, wenn die Betreuungsperson meines Kindes krank wird?

Was, wenn die Betreuungsperson meines Kindes krank wird?

Verschiedene Vertretungsmodelle garantieren der Kindertagespflegeperson die Finanzierung einer Vertretungskraft an 15 Krankheitstagen pro Jahr. Die Kosten dafür übernimmt die Stadt Bremen. Kindertagespflegepersonen sind angehalten, eigene Vertretungskräfte zu benennen. Bei längerer Krankheit unterstützt die PiB-Fachberatung die Lösungsfindung.

Wir beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns an unter Tel. 04 21/ 95 88 200 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.