Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kindertagespflege ist finanziell der Betreuung in Einrichtungen gleichgestellt. Das heißt, im Rahmen der Beitragssatzung der Stadt Bremen können berufstätige, arbeitssuchende oder in Ausbildung befindliche Eltern einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuung im Rahmen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen. Der Antrag geht an die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Bei der Antragstellung berät die PiB-Kindertagespflege.

Der Umfang der Bezuschussung wird einkommensabhängig gewährt. Der gängige Betreuungssatz und der entsprechende Zuschuss lassen sich anhand der Beitragssatzung der Stadt Bremen ablesen. Neben den Betreuungskosten können Kindertagespflegepersonen Zusatzbeiträge für besondere Leistungen erheben. Dabei handelt es sich in der Regel um biologische Ernährung und/ oder spezielle Förderangebote, die im Betreuungsvertrag enthalten sind.  

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