Wenn ich Hauptpate bin, muss mein/e Partner/in dann auch ein Führungszeugnis vorlegen?
Wenn ich Hauptpate bin, muss mein/e Partner/in dann auch ein Führungszeugnis vorlegen?
Patenkinder sollen in einem sicheren Umfeld begleitet werden. Alle Personen (ab 14 Jahre), die im Paten-Haushalt leben, brauchen deshalb ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Die Kosten dafür werden erstattet. Paare, die zusammen leben, betrachten wir grundsätzlich als PartnerInnen in der Patenschaft. Wir erwarten die Bereitschaft beider, an Qualifizierungskursen teilzunehmen und die notwendigen Nachweise für die Eignungsüberprüfung vorzulegen.
Termine
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Informations-Veranstaltung
20.06.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule
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Wir beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns an unter Tel. 04 21/ 95 88 20-714 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.