Fragen + Antworten

Ich möchte ein Pflegekind aufnehmen – was tun?

Beim Infoabend Vollzeitpflege geben unsere MitarbeiterInnen einen Überblick über alle wichtigen Themen, die die Entscheidung über die Aufnahme eines Pflegekindes betreffen. Der Doppeltermin findet i. d. R. an jedem ersten und zweiten Dienstag im Monat in der PiB-Pflegeelternschule statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich an unter Tel. 0421-95 88 200.

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

PiB gGmbH begrüßt Bewerbungen von unverheirateten, verheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren – egal, welcher Nationalität oder Herkunft. Eingewanderte Pflegefamilien sollten unbefristeten Aufenthalt in Deutschland haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Wer sich nicht als Paar bewirbt, muss über ein stabiles soziales Netzwerk verfügen.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegefamilien erfüllen?

Grundsätzlich brauchen BewerberInnen ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen, genügend Platz zur Aufnahme eines (weiteren) Kindes in der Wohnung haben und ausreichend körperliche Gesundheit, um den Anforderungen der Kindererziehung gerecht zu werden. Ein Eintrag im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis gilt in der Regel als Ausschlusskriterium. 

Kann ich Pflegemutter, Pflegevater auch mit ausländischem Pass werden?

Ja. Die Voraussetzung ist ein langfristiger Aufenthalt in Deutschland. Auch sollten BewerberInnen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.

Können wir als gleichgeschlechtliches Paar auch Pflegeeltern werden?

Ja. PiB bringt Pflegekinder und Pflegeeltern unter verschiedenen fachlichen Gesichtspunkten zusammen. Diese werden in der Zusammenarbeit offengelegt. Wichtig ist bei der Aufnahme eines Kindes, dass man bereit ist, eine langfristige Bindung einzugehen – auch, um dem Kind weitere Beziehungsabbrüche zu ersparen.

Wir haben Interesse an einem Pflegeverhältnis, sind aber schon älter. Gibt es eine Altersgrenze?

Das Alter der Pflegeeltern spielt eine Rolle bei der Vermittlung. Es gilt der Grundsatz, dass Pflegekindern eine langfristige und erfüllte Beziehung zu den Pflegeeltern ermöglicht werden soll. Das heißt, je kleiner ein Kind, desto jünger können die Pflegeeltern sein. Ältere BewerberInnen, die vielleicht schon eigene Erziehungserfahrung haben, können älteren Kindern wichtige Partner sein. Wir beraten Sie dazu gerne.

Wenn ich die Hauptbezugsperson bin, muss meine Partnerin /mein Partner auch ein Führungszeugnis vorlegen?

Pflegekinder sollen in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Alle Personen (ab 14 Jahre), die im Haushalt leben, legen deshalb ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Kosten dafür werden erstattet. Paare, die zusammen leben, betrachten wir grundsätzlich als PartnerInnen im Erziehungsprozess. Wir erwarten die Bereitschaft beider, an den Qualifizierungskursen teilzunehmen und die notwendigen Nachweise für die Eignungsüberprüfung vorzulegen.

Kann ich als Pflegemutter oder -vater weiter voll berufstätig sein?

Für Pflegekinder, unabhängig vom Alter, ist es sehr wichtig, eine Bindung zu einer verlässlichen Bezugsperson in der neuen Pflegefamilie entwickeln zu können. Für viele Kinder ist das eine neue Erfahrung – und gemeinsame Zeit ist in diesem Prozess ein wichtiger fördernder Faktor. Das gilt besonders für die ersten Jahre des gemeinsamen Lebens, hängt aber auch von der Situation des Kindes und dem Stand seiner Integration in der Pflegefamilie ab. In jedem Fall werden solche Anforderungen besprochen und vor der Aufnahme eines Kindes verbindlich geklärt.

Kann mein eigenes Kind sich ein Zimmer mit dem Pflegekind teilen?

Im Prinzip geht das nur vorübergehend. Pflegekinder brauchen einen Raum, in dem sie für sich sein können.

Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?

Die meisten Pflegeverhältnisse in der Vollzeitpflege sind auf Dauer angelegt. Sie enden in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Pflegekindes. Die Kinder kehren nur in sehr seltenen Fällen in ihre Ursprungsfamilien zurück. Im Rahmen der jährlichen Hilfeplanung des Amtes für Soziale Dienste wird diese Option jedoch immer geprüft. So sieht es das Gesetz vor.  
Natürlich kann es aber Gründe geben, warum ein jugendliches Pflegekind oder dessen Pflegefamilie Veränderungen wünschen. Die Beendigung von Pflegeverhältnisse gründet dann auf dem Einvernehmen aller Beteiligten. Diese Prozesse begleitet PiB fachlich. Pflegeverhältnisse, die auf kurze Zeit angelegt sind, werden in der Regel von Beginn an befristet.

Entstehen durch die Vermittlung Gebühren?

Die Vermittlung eines Pflegekindes erfolgt im Auftrag der Stadt Bremen. Für Pflegefamilien ist sie kostenlos. Lediglich für die Teilnahme an der Qualifizierung Vollzeitpflege wird eine Schutzgebühr in Höhe von 52 € (31 € für Singles) erhoben.

Kann ich beim Alter oder Geschlecht eines Pflegekindes mitreden? 


Sie sollten solche Aspekte, die Ihnen wichtig sind, bei der Vermittlung besprechen. Kind und Familie sollten zueinander passen. Solche Fragen zu bearbeiten, ist Teil des Grundkurses und des Vermittlungsprozesses. (weitere Informationen)

Welcher Kontakt besteht zur leiblichen Familie?

Für das Pflegekind ist der Kontakt zu seinen leiblichen Eltern für die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und die Entwicklung der Identität wichtig. Bei der Gestaltung von Besuchskontakten berät PiB. Für die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern ist eine spezielle Fachkraft zuständig.

Wie häufig diese Kontakte stattfinden, wird im Hilfeplanverfahren abgestimmt. Auf welche Besonderheiten muss ich mich einstellen?

Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, müssen die Trennung von ihrer Familie und oft vom vertrauten Umfeld verkraften. Zudem haben sie oft sehr belastende Erfahrungen gemacht. Dies kann sich im Verhalten des Kindes ausdrücken. Pflegefamilien brauchen neben einer Belastbarkeit und Offenheit auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Fachleuten, die das Kind unterstützen.

Welche Beratung und Unterstützung erhalte ich?

Wir begleiten Pflegefamilien durch die Qualifizierung und im Vermittlungsprozess. Sobald Sie ein Pflegekind aufnehmen, bekommen Sie eine Fachberatung an die Seite, die in allen Belangen des Pflegekindes und der Pflegefamilie berät und unterstützt. Zugleich bietet die PiB-Pflegeelternschule fortlaufend Gruppen und Seminare an, die die Themen und Fragen von Pflegefamilien aufgreifen. 

Können wir ein Pflegekind finanziell verkraften?

Die Zuwendung von Pflegeeltern wird nicht mit Geld aufgewogen. Doch für die Kosten, die mit der Aufnahme eines Pflegekindes verbunden sind, kommt die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste (AfSD) auf. Ein Beispiel: Es erstattet, abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes, Sachkosten. In der allgemeinen und heilpädagogischen Fremdpflege beträgt dies monatlich bis zu 737 €. Darüber hinaus honoriert es die Pflege- und Erziehungsleistung mit 222 bis 444 € monatlich.  Für die sonderpädagogische Pflege gelten andere Leistungen. Alle Beträge werden unabhängig vom Einkommen der Eltern steuerfrei gezahlt. Über weitere finanzielle Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Renten- und Unfallversicherung beraten wir Sie individuell.

Termine

  • Informations-Veranstaltung

    04.06.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
    PiB Pflegeelternschule Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen

  • alle Termine

Wir beraten Sie gerne.

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