Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?
Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?
Die meisten Pflegeverhältnisse in der Vollzeitpflege sind auf Dauer angelegt. Sie enden in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Pflegekindes. Die Kinder kehren nur in sehr seltenen Fällen in ihre Ursprungsfamilien zurück. Im Rahmen der jährlichen Hilfeplanung des Amtes für Soziale Dienste wird diese Option jedoch immer geprüft. So sieht es das Gesetz vor.
Natürlich kann es aber Gründe geben, warum ein jugendliches Pflegekind oder dessen Pflegefamilie Veränderungen wünschen. Die Beendigung von Pflegeverhältnisse gründet dann auf dem Einvernehmen aller Beteiligten. Diese Prozesse begleitet PiB fachlich. Pflegeverhältnisse, die auf kurze Zeit angelegt sind, werden in der Regel von Beginn an befristet.
Termine
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05.06.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule -
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03.07.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
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