Wenn ich die Hauptbezugsperson bin, muss meine Partnerin /mein Partner auch ein Führungszeugnis vorlegen?

Wenn ich die Hauptbezugsperson bin, muss meine Partnerin /mein Partner auch ein Führungszeugnis vorlegen?

Pflegekinder sollen in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Alle Personen (ab 14 Jahre), die im Haushalt leben, legen deshalb ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Kosten dafür werden erstattet. Paare, die zusammen leben, betrachten wir grundsätzlich als PartnerInnen im Erziehungsprozess. Wir erwarten die Bereitschaft beider, an den Qualifizierungskursen teilzunehmen und die notwendigen Nachweise für die Eignungsüberprüfung vorzulegen.

Termine

  • Informations-Veranstaltung

    05.06.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
    PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule

  • Informations-Veranstaltung

    03.07.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
    PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule

  • Informations-Veranstaltung

    04.09.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
    PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule

  • Informations-Veranstaltung

    02.10.2012 - 19.00 - 20.30 Uhr
    PiB gGmbH, Bahnhofstr. 28-31, 28195 Bremen, Pflegeelternschule

  • alle Termine

Wir beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns an unter Tel. 04 21/ 95 88 200 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.