PiB unterstützt Sie aktiv bei der Suche nach einer passenden Kindertagespflegeperson.Durch Hausbesuche kennen die PiB-Fachberatungen alle Tagespflegestellen (TaPs) in Bremen. Unsere Fachkräfte bieten wichtige Erstinformationen und beantworten pädagogische Fragen zur Kindertagespflege.
Sie können Ihren Betreuungswunsch einreichen:
- Telefonisch: 0421 958820-777
- Per E-Mail info@pib-bremen.de
- oder mit dem Formular „Betreuungsanfrage für Kindertagespflege“
Die Fachberatung von PiB meldet sich bei Ihnen und unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden TaPs für Sie und Ihr Kind. Die nächsten Schritte sind wie folgt:
- Vermittlung
- Kennenlernen
- Betreuung vereinbaren
- Betreuungsvertrag abschließen
Die meisten Betreuungsplätze werden zum 01. August, dem Beginn des Kita-Jahres, neu vergeben. Aber auch unterjährig gibt es oft freie Plätze.
Für die Suche nach einem passenden Angebot erhalten Sie von PiB die Kontaktdaten möglicher Kindertagespflegestellen.
Die Betreuung startet immer zum 01. eines Monats mit der Eingewöhnung. Eltern sollten beachten, dass die Eingewöhnung in einem reduzierten Stundenumfang erfolgt. So kann sich das Kind langsam an die Kindertagespflegeperson gewöhnen und Vertrauen aufbauen.
Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle in der Kindertagespflege. Jede Kindertagespflegeperson bietet ihre Dienste im Rahmen eines bestimmten Modells an:
- Allgemeine Kindertagespflege: Die meisten Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder in ihren eigenen Räumen.
- Mobile Betreuung: Manche Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder zuhause bei einer Familie, z. B. wenn es noch Geschwisterkinder gibt.
- Externe Kindertagespflege: Zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen betreuen gemeinsam Kinder in angemieteten Räumen.
- Großtagespflegestelle durch PiB: PiB betreibt eine Betreuungseinrichtung mit angestellten Kindertagespflegepersonen.
Wichtig: In allen Betreuungsformen gilt: Maximal fünf Kinder gleichzeitig pro Kindertagespflegeperson, mit persönlicher Zuordnung.
Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf 30 Stunden Betreuung pro Woche.
Für einen höheren Bedarf wird die familiäre Situation geprüft. Kinder können frühestens ab der achten Lebenswoche in Betreuung gegeben werden, wenn der Bedarf durch die Eltern nachgewiesen wird.
Trotz Rechtsanspruch kann PiB Eltern keine Platzgarantie geben. Denn ob und wo es eine passende Kindertagespflegestelle (TaPs) gibt, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je früher sich Eltern festlegen, desto größer ist die Chance auf den Betreuungsplatz ihrer Wahl.
Der schnellste Weg zur Anmeldung führt über das Kita-Portal
Sie benötigen dafür:
- Eine E-Mail-Adresse zur Registrierung eines Elternaccounts
- Die Kinder-ID (falls nicht vorhanden, Kontakt zur Kita-Hotline Bremen unter 0421 361-9200 oder per Mail an tagesbetreuung@kinder.bremen.de)
Im Kitaportal können Sie sich bei bis zu drei Wunscheinrichtungen anmelden und eine Priorisierung (1 – 3) vornehmen. Achten Sie darauf, unter dem Namen der gewünschten Kindertagespflegestelle (TaPs) zu suchen.
Wenn eine Online-Anmeldung über das Kita-Portal nicht möglich ist, können Sie notfalls das Formular „Anmeldung Kindertagespflege“ (Link) nutzen.
Bitte senden Sie es gleichzeitig an:
- die Senatorische Behörde und
- info@pib-bremen.de
Bei Betreuungswünschen über 30 Stunden/Woche wird „PiB-Abteilung Abrechnung“ von Ihnen Nachweise für z. B. berufliche Tätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs, Arbeitssuchendmeldung anfordern und diese prüfen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung sendet Ihnen PiB eine schriftliche Bestätigung über Beginn, Ende und Umfang der Betreuung. Anschließend benachrichtigt PiB die Elternbeitragsstelle der Stadt Bremen über die Betreuung. Von dort erhalten Sie dann ebenfalls Post.
Für die Betreuung erhebt die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung einen Beitrag – gleichgestellt mit dem Beitrag für einen Krippenplatz.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach:
- dem Familieneinkommen,
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- dem Betreuungsumfang
- und eventuellen Geschwistern in Betreuung
Mehr Informationen finden Sie im Transparenzportal Bremen https://www.transparenz.bremen.de unter dem Stichwort „Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen“.
PiB und die Stadt Bremen sind keine Vertragspartner. Der Betreuungsvertrag wird schriftlich direkt zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson abgeschlossen. Er dient als Sicherheit für beide Parteien.
Im Vertrag werden u. a. folgende Punkte geregelt:
- Vertragsbeginn, Ende und Kündigung sowie Betreuungszeiten
- Schließtage (Betreuungsfreie Zeiten)
- Vertretungsregelung
- Eingewöhnungsphase
- Erziehungsgrundsätze
- Ernährungswünsche
Kinder sind in der Kindertagespflege über die Unfallkasse Bremen unfallversichert.
Ein großer Pluspunkt der Kindertagespflege ist die hohe Flexibilität bei den Betreuungszeiten. Wenn Elternteile im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann eine passende Kindertagespflegeperson die optimale Wahl sein. Selbstverständlich steht ihr auch Urlaub zu.
- Urlaub: Für Kindertagespflegepersonen besteht ein Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Kitajahr. Die alternative Kinderbetreuung in dieser Zeit muss von den Eltern selbst organisiert werden.
- Krankheit: In der Regel gibt es eine Vertretungsregelung für krankheitsbedingte Ausfälle.
Ist die Kindertagespflege für Kinder mit besonderem Bedarf geeignet?
Selbstverständlich. Für Kinder mit Beeinträchtigungen ist die inklusive Kindertagespflege eine Betreuungsmöglichkeit. Viele Kindertagespflegepersonen haben Zusatzqualifikationen, um Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu betreuen. In der Kindertagespflege bietet die familiäre Betreuungssituation in einer kleinen Gruppe ein optimales Umfeld.
Wird der besondere Bedarf offiziell festgestellt, steht für die Betreuung des Kindes deutlich mehr Zeit zur Verfügung. Für die Eltern ändert sich an den Kosten zur regulären Betreuung nichts.
Wer als Kindertagespflegeperson Kinder betreuen möchte, braucht in der Regel eine Pflegeerlaubnis. Diese wird von der Senatorischen Behörde ausgestellt, sofern alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen:
- persönliche, fachliche und räumliche Eignung
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- erweitertes Führungszeugnis
Gültigkeit:
- für maximal fünf Kinder gleichzeitig
- alle fünf Jahre Überprüfung durch PiB, Verlängerung durch die Behörde
Alle Eltern, deren Kinder vom Alter für eine Weiterbetreuung in Frage kommen, werden im Herbst an die Anmeldung zur Weiterbetreuung erinnert. In der Regel geht das ganz einfach über das Kita-Portal. Wenn es dort mal nicht klappt: Hier gibt es ein Formular zur schriftlichen Anmeldung.
Einige Kinder bleiben über das dritte Lebensjahr hinaus in der Kindertagespflege. Sprechen Sie mit Ihrer Kindertagespflegeperson, wenn Sie dafür Bedarf haben.


