Der Fachdienst PiB-Kindertagespflege informiert Interessierte zu angekündigten Terminen über das Berufsfeld Kindertagespflege. Zum Schutz der allgemeinen Gesundheit bitten wir Interessierte, gerne einen Mundschutz zu nutzen und die Abstands- und Hygienegebote zu befolgen.
Nachdem Interessierte die Informationen und Podcasts auf der PiB-Webseite „Arbeiten in Kindertagespflege“ kennengelernt haben, können sie sich zur „Berufs-Info“ anmelden. Die vierstündige Veranstaltung informiert zu allen wichtigen Fragen. Zur Berufs-Info können Sie sich hier anmelden.
Wichtige Fragen vorab richten Sie bitte an Berufs-Info-Kindertagespflege[at]pib-bremen.de.
Viele Kindertagespflegepersonen in Bremen arbeiten selbstständig. Das bedeutet, dass Tagespflegepersonen in der Regel nicht bei PiB oder einem Arbeitgeber angestellt sind, sondern sich selbst versichern (Unfall, Rente, Krankheit) und ihr Einkommen entsprechend versteuern. Viele selbstständige Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder im eigenen Haushalt oder in extra angemieteten Räumen, dann mit einer weiteren Kindertagespflegeperson. Die Bezahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Berufsausbildung oder der Zahl der betreuten Kinder.
Neuerdings ist es auch möglich, als qualifizierte Kindertagespflegeperson in einer Kindertagesstätte angestellt zu werden. Auf solche Stellen sollten Sie sich direkt bei den Arbeitgebern bewerben. Über alle Fragen dazu informiert PiB in der Berufs-Info. Bei dieser Info-Veranstaltung können Interessierte auch alle anderen wichtigen Fragen zur Qualifizierung und zur beruflichen Arbeit ansprechen.
Wichtige allgemeine Informationen zur Kindertagespflege gibt auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heraus, zum Beispiel im handbuch-kindertagespflege.de und in der Broschüre „Kindertagespflege – eine neue Perspektive“. Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen finden Sie unter paritaet.org.
Kurz gesagt: Bevor Sie zur ausführlichen Berufs-Info kommen (mit Anmeldung), hören Sie bitte vorab den Podcast. Denn der Bewerbungsprozess für angestellte und für selbstständige Kindertagespflegepersonen ist gleich. Erst zur Halbzeit im Qualifizierungskurses fällt die Entscheidung zur Wahl des Arbeitsfeldes. Dann wird auch der Antrag auf Pflegeerlaubnis gestellt. Mit der beginnt die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, die für angestellte Kindertagespflegepersonen beim künftigen Arbeitgeber stattfindet. Kindertagespflegepersonen, die sich selbstständig machen, beginnen dann mit der Betreuung in zumeist eigenen Räumen und setzen den Qualifizierungskurs beim PBW fort. Während dieser Zeit beginnt dann auch eine intensive Kooperation mit PiB und mit bereits selbstständigen Kolleg*innen in den Stadtteilen. Denn für selbstständige Kindertagespflegepersonen bleibt PiB als Fachdienst zuständig.
Zur Kindertagespflege, zur Qualifizierung und zu deren Abläufen in Bremen empfehlen wir alle Links und PiB-Informationen von der Webseite:
Zum Nachlesen: Podcast zur Berufs-Info
Überblick zum Ablauf der Qualifizierung
Sechs Schritte zur Pflegeerlaubnis
Information der Bremer Bildungsbehörde
Bremer Qualifizierung durch das PBW
Zudem ist Kindertagespflege bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Deshalb bietet auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wichtige Informationen:
Kindertagespflege in Deutschland. Tätigkeit mit Perspektive.
Leitfaden: Vom Einstieg über die Qualifizierung bis zur Weiterbildung
Außerdem kooperiert PiB mit dem Bundesverband für Kindertagespflege, der sich als Fachverband für die Umsetzung der Rechte von Kindern auf Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege einsetzt. PiB ist dort Mitglied.
Eine selbstständige Kindertagespflegeperson darf maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die genaue Zahl der betreuten Kinder richtet sich jedoch nach den räumlichen Gegebenheiten und den persönlichen Möglichkeiten der Betreuungsperson. Dies alles wird individuell geprüft und in der Pflegeerlaubnis nach § 43 des Sozialgesetzbuches VIII festgeschrieben. Die Pflegeerlaubnis stellt immer die Stadt Bremen aus.
Für angestellte Kindertagespflegepersonen ist der jeweilige Arbeitgeber zuständig.
Der Verdienst von selbstständigen Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem Umfang ihrer Betreuungsleistung. Die setzt sich zusammen aus der effektiven Arbeitszeit und der Zahl der betreuten Kinder. Auch kann eine Vorbildung, beispielsweise als Erzieherin, einen finanziellen Unterschied machen. PiB informiert in der Berufs-Info ausführlich über Fragen des Verdienstes. Einen ersten Überblick können Sie sich anhand der Pflegegeldtabelle für das Land Bremen verschaffen. Die schicken wir auf Anforderung gerne zu.
Für das Einkommen angestellter Kindertagespflegepersonen ist der jeweilige Arbeitgeber zuständig.
Die Qualifizierung für die Kindertagespflege ist für alle Bewerber*innen gleichermaßen verpflichtend. In bestimmten Fällen – wenn eine Erzieherin beispielsweise bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren hat – können Qualifizierungsstunden erlassen werden. Diese Fragen klären Sie bitte während der Eignungsüberprüfung im persönlichen Gespräch.
Interessierte aus dem Landkreis wenden sich bitte an ihr zuständiges Jugendamt. Das ist für alle Fragen rund um die Qualifizierung und die Pflegeerlaubnis zuständig.
Die Termine liegen übers Jahr verteilt und werden in Bremen durch das Paritätische Bildungswerk organisiert. Die PiB-Fachberatung informiert Sie während der Kompetenzeinschätzung über mögliche Eintrittstermine. Sie klärt mit Ihnen auch alle Voraussetzungen und berät Sie.
PiB arbeitet im Auftrag der Stadt Bremen. Im Hinblick auf die Anforderungen in der Kindertagespflege überprüft PiB die Bewerber*innen auf ihre Eignung. In erster Linie geht es dabei um die persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Bewerber*innen. Sind diese gegeben, werden Interessierte für die Teilnahme an der Qualifizierung empfohlen, die dann kostenlos ist. Das gilt in jedem Fall, unabhängig davon, ob Interessierte später selbstständig oder bei einem Arbeitgeber angestellt arbeiten möchten.
Bevor Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufnehmen, absolvieren sie einen Qualifizierungskurs in zwei Teilen mit insgesamt 388 Stunden, den das Paritätische Bildungswerk durchführt. Die vorbereitende Qualifizierung umfasst 168 Schulungsstunden und zusätzlich 80 Stunden Praktikum in einer Tagespflegestelle. Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung umfasst weitere 140 Unterrichtsstunden. Eine ganz wichtige Voraussetzung ist auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.
Selbstständige Kindertagespflegepersonen verpflichten sich nach Abschluss der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zur Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Kindertagespflege von PiB, sobald sie ihre Arbeit aufnehmen. Die weitere Fortbildung findet dann in kontinuierlichen Beratungsgruppen und Seminaren statt. Das sichert die Qualität in der Kindertagespflege.
Für angestellte Kindertagespflegepersonen wird der Arbeitgeber zuständig.
Mit Abschluss der vorbereitenden Qualifizierung für die Kindertagespflege (168 Stunden + 80 Stunden Praktikum) und nach Erhalt der Pflegeerlaubnis, die durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung erteilt wird, können Sie loslegen. Diesen Weg wählen viele Personen, die sich in der Kindertagespflege engagieren und im eigenen Haushalt Kinder betreuen. Wer sich in der externen Kindertagespflege selbstständig machen möchte, benötigt dafür neben der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson auch fundierte Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren. Wer angestellt arbeiten möchte, kann sich mit Abschluss der vorbereitenden Qualifizierung auf Stellen bewerben, die für Kindertagespflegepersonen öffentlich ausgeschrieben werden. Egal wo Sie arbeiten möchten, beginnt die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung nach der Aufnahme der praktischen Tätigkeit.
Zuerst informieren Sie sich über unsere Internetseite über das Berufsfeld. Der Podcast zur Berufs-Info gibt eine 12-Minuten-Einführung zur Arbeit in der Kindertagespflege und spricht wichtige Themen an. Danach entscheiden Sie sich für den nächsten Schritt und melden sich zu einem Termin für die Berufs-Info bei uns an. Diese vierstündige Veranstaltung vermittelt anschaulich den Arbeitsalltag, den pädagogischen Rahmen und den Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit. Anschließend können Sie sich für die Teilnahme an der „Grundqualifizierung Kindertagespflege“ bewerben. Die Unterlagen dafür erhalten Sie in der Berufs-Info.
Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, laden wir Sie zum Gespräch ein und überprüfen im Rahmen einer Kompetenzfeststellung, dass Sie die persönlichen und fachlichen Anforderungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Bremen erfüllen. Wenn Sie im eigenen Haushalt Kinder betreuen möchten, macht PiB auch einen Hausbesuch bei Ihnen. Sobald alle Eingangschecks erfolgreich verlaufen sind, meldet PiB Sie zur Qualifizierung beim Paritätischen Bildungswerk an. Diese Qualifizierung ist für Sie dann kostenlos.
Bei der Arbeit mit Kindern zählen neben der fachlichen Kompetenz auch der achtsame und gelungene Umgang mit den Kleinen sowie eine positive Lebenseinstellung und eine hohe körperliche und seelische Belastbarkeit. Für die Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern und amtlichen Stellen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse eine Voraussetzung.
Wer sich in der Kindertagespflege mit einer eigenen Tagespflegestelle (TaPs) selbstständig macht, braucht zudem eine große Portion Eigenverantwortung und Organisationstalent. Für den Umgang mit Eltern sind auch eine gute Kommunikation, Offenheit, Toleranz und Lernfähigkeit wichtig - und Verständnis und Offenheit für andere Lebensformen (als der eigenen) und Familiensystemen. Dazu sollte man sich wegen Steuern, Abrechnungen und Versicherungen auch den Umgang mit Geld und Zahlen zutrauen.
Wer sich nach Abschluss der Qualifizierung als Kindertagespflegeperson auf eine feste Stelle bei einer Bremer Einrichtung bewirbt, klärt alle Voraussetzungen mit dem künftigen Arbeitgeber.
Sie sollten volljährig sein und mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Um für die Kompetenzfeststellung zugelassen zu werden, die noch vor dem Qualifizierungskurs liegt, sind ein eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine Haushaltsbescheinigung erforderlich. Wenn Sie Tageskinder im eigenen Haushalt betreuen möchten, müssen alle Familienmitglieder, die das 14. Lebensjahr überschritten haben, ebenfalls ein Führungszeugnis einreichen. Jede künftige Kindertagespflegeperson legt außerdem ein aktuelles ärztliches Attest vor, weist einen ausreichenden Masernschutz nach, und absolviert einen Erste-Hilfe-Kurs. Wer sich in der Kindertagespflege selbstständig machen möchte, sollte möglichst schon bei Beginn der Qualifizierung geeignete Räume für Kinderbetreuung haben oder in Aussicht haben. Die Räume müssen kindgerecht gestaltet, sauber, sicher und rauchfrei sein und den Kindern ausreichend Platz bieten.
Die Frage nach den Räumen betrifft angestellte Kindertagespflegepersonen nicht. Allerdings steht ein späterer Wechsel aus der Festanstellung bei einem Arbeitgeber in die berufliche Selbstständigkeit immer offen. Dann kommt die Raumfrage wieder auf.